Nutzungsregulation für besondere Gebiete

Für viele Gewerbenutzungen bedarf es der Genehmigung durch die Bauämter in den Kommunen. Im Zuge von Nutzungsänderungen muss der Mieter einen Bauantrag einreichen, selbst dann, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dem Bauamt obliegt es der Nutzungsänderung zuzustimmen.

Im Rahmen dessen sollten Bauämter ermächtigt werden in bestimmten Gebieten, die besonders von Verdrängung betroffen sind, bestimmte Nutzungsänderungen abzulehnen, wenn diese der Verdrängung Vorschub leisten. In der Folge aus einer solchen Regelung sind Ableitungen möglich, um für bestimmte Gebiete Orientierung für mögliche Nutzungen zu geben und somit gezielt Mieter*innen für Gewerbeobjekte anzusprechen. Eine Kopplung an Milieuschutzgebiete wäre hier denkbar und damit sichergestellt, dass nur in Gebiete regulierend eingegriffen wird, in denen es notwendig ist.

Das Land Berlin muss dafür die bundesrechtlichen Grundlagen prüfen lassen und ggf. eine weitere Bundesratsinitiative anschieben.

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