Landesbürgschaften für Immobilienkauf gewähren
In seltenen Fällen bekommt ein Kinderladen das Angebot Räume zu kaufen. Ist der Preis vertretbar stehen inzwischen Hürden bei der Kreditvergabe dem Vorhaben im Weg, diese Räume langfristig für den gemeinnützigen Sektor zu sichern. Eigentümer solcher Räume wird in diesen Fällen der gemeinnützige Träger und sichert damit Vermögen im Gemeinwohlsektor auf lange Zeit. Selbst bei Auflösung des Trägers geht das Vermögen an einen anderen gemeinnützigen Zweck über und bleibt so erhalten.
Die aktuelle Situation bei der Kreditvergabe verstellt jedoch den Weg, da Banken private Bürgschaften zusätzlich zur Absicherung des Bankdarlehens jenseits des Immobilienwertes verlangen. Dies ist ehrenamtlich in Vereinen tätigen Menschen nicht zuzumuten. Auch deshalb scheitern dann solche Vorhaben.
Abhilfe kann hier eine Landesbürgschaft schaffen, die Bankdarlehen in diesen Fällen absichert. Dafür braucht es ein unbürokratisches und flexibles Verfahren, da beim Verkauf von kleinen Gewerbeimmobilien schnell gehandelt werden muss, um die Immobilie für das Gemeinwohl zu sichern.
Der DaKS unterstützt Kinder- und Schülerläden beim Kauf durch Beratung in Satzungsfragen und bei anderen vereinsrechtlichen Belangen, die hierfür relevant sind.
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