Betroffene Einrichtungen unterstützen

Von Verdrängung betroffene Kinderläden konnten in den letzten Jahren darauf bauen, dass das Land Berlin sie finanziell unterstützt, wenn ein Umzug unausweichlich wird. Das muss auch zukünftig sichergestellt sein und auch für andere Angebote, wie z.B. Schülerläden gelten.

Darüber hinaus muss das Land Berlin sicherstellen, dass die von Verdrängung betroffenen Einrichtungen insbesondere durch die entsprechenden Fachämter und Abteilungen auf Landes- und Bezirksebene wohlwollend unterstützt werden. Wir erinnern an den immer wieder von uns vorgeschlagenen „Lotsen“ durch die Fachämter auf Bezirksebene, der als eine Art Fallmanager für alle Belange koordinierend als Partner zur Seite steht und gerade bei Konflikten zwischen verschiedenen Fachämtern im Sinne der gemeinnützigen Einrichtung vermittelt.

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