Priorität für Daseinsvorsorge in Landesimmobilien

Die Vermietung von Gewerbeimmobilien durch landeseigene Vermieter*innen soll vorrangig an solche Mieter*innen erfolgen, die Angebote zur Daseinsvorsorge bereitstellen. Das sind Kitas, Schülerläden, Jugendtreffs, Sozialberatung, Erzieherische Hilfen, Familienberatung, Schuldnerberatung, Obdachlosenhilfe, Wärmestuben, Suppenküchen, Seniorentreffs … aber ggf. auch Hausärzte oder Hebammenpraxen.

Die erhobene Miete soll sich dabei an der durch das Land Berlin bereitgestellten Finanzierung orientieren und Verträge mit langen Laufzeiten angeboten werden.

Um dies umzusetzen, muss für diesen Sektor, der Verwertungsdruck gegenüber den Vermieter*innen weiter reduziert werden. Darüber hinaus braucht es Selbstverpflichtungen für die vorrangige Berücksichtigung o.g. Angebote bei der Vergabe von Gewerberäumen.

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